Der Versuch nördlich des Schulzentrums ca. 15 Hektar als Baugebiet Schmittbüchel zu entwickeln war von Beginn an auf einen falschen Weg gebracht worden.
Sofort nachdem die Firma F & S den Bürgermeister mit ihrer Geschäftsidee begeistert hatte, wurde die Planung publiziert. Verständlicherweise wollten auch die Eigentümer von dieser Entwicklung profitieren. UrbanPRO trat als zweiter möglicher Investor auf und machte den Eigentümern bessere Angebote. Das Engagement des Bürgermeisters ging bis zu „nichtöffentlichen“ Gesprächen mit Eigentümern.
Schon am 11.03.22 hatten wir in der MFN-Info geschrieben:
„Wenn ein Bürgermeister sich da einmischt und „vermittelnd“ tätig wird, begibt er sich in eine Grauzone, in der nicht mehr klar ist, ob er im Interesse Nideggens oder in seinem oder dem des Investors handelt.“
In der Sitzung des Bauausschusses am 23.05.23 sollte der Ausschuss beschließen ob die Entwicklung durch F & S oder durch UrbanPro durchgeführt wird. Sollten die Eigentümer dann nicht an den Entwickler verkaufsbereit sein, sollte die Umwandlung vom Bauland in Grünland angedroht werden. Der Ausschuss entschied sich mehrheitlich für F & S, verzichtete aber auf die rechtlich kaum durchsetzbare Drohung.
Aktuell:
- hat F & S zwei Kaufverträge für Grundstücke.
- ein Eigentümer will grundsätzlich nicht verkaufen.
- ein Grundstück ist Eigentum der Stadt.
- für die anderen 13 Grundstücke liegen Verkaufsverträge an UrbanPRO beim Notar, bzw. sind noch in Verhandlungen.
Zur Problemlösung legte der Bürgermeister dem Rat am 02.08.23 ein Satzung vor, die der Stadt das Vorkaufsrecht für das Gebiet einräumt. Bei Ausübung des Vorkaufsrechtes kann die Stadt Verträge übernehmen muss dann aber auch den festgelegten Vertragspreis zahlen.
Sie könnte aber auch die Verträge an F & S übergeben. F & S müsste dann den Preis zahlen, den sie nicht akzeptieren wollte. Dass die Stadt dann den Differenzbetrag (Millionenhöhe!) übernimmt, kann Herr Schmunkamp doch nicht ernsthaft wollen.
Auf Nachfrage behauptete er tatsächlich: Nein. Die Stadt wolle die Grundstücke selbst ankaufen und entwickeln. Eine Aussage die seinem Schriftverkehr mit F & S deutlich widerspricht.
Die Mehrheit beschloss die Satzung.
Ist damit das Problem gelöst? Überhaupt nicht:
Die UrbanPRO-Verträge enthalten 2 Bestimmungen:
- Wirksamwerden des Vertrages erst, wenn UrbanPRO den städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung erhält.
- Bindung des Verkäufers an den Vertrag bis 2026.
Damit gibt es bis 2026 keine wirksamen Verträge. Also auch kein Vorkaufsrecht. Ich hatte Herrn Schmunkamp auf diese Rechtslage hingewiesen. Er ignorierte das.
Audiodatei:
Ich frage mich, warum er sich in eine derartige F & S-Abhängigkeit manövrieren konnte.
Erwin Fritsch, 06.09.23