Ratsarbeit: Note Mangelhaft!

Es gibt 2 Gründe dafür, dass die Ratsarbeit in Nideggen nicht ausreichend, sondern mangelhaft ist.

  1. Ein Bürgermeister, der Sitzungen nicht sachlich und unparteiisch leitet, sondern hartnäckig seine eigene Meinung verteidigt. Dabei scheut er auch nicht vor fadenscheinigen Ausreden.
  2. Die Mehrheit der Ratsmitglieder und Fraktionen, die in nur schlampig vorbereiteten Fraktionssitzungen sich auf eine Fraktionsmeinung einigen und dann in der Sitzung daran festhalten. Sachliche Argumente werden dann nicht mehr zur Kenntnis genommen.

Ein exemplarisches Beispiel: Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.20

Der Sachverhalt:

Am 03.12.19 wurde im Stellenplan eine auf 2020 bis 21 befristete Stelle für eine Steuerfachkraft beschlossen. Die Stelle war mit der Neuregelung durch den § 9 b UStG , die ab 01.01.21 gilt, begründet worden.
Für den Ausschuss am 05.05.20 gab es eine Beschlussvorlage: Die Stelle solle von Entgeltgruppe 9b auf 9c angehoben und die Befristung aufgehoben werden. (Siehe: Zusatz unten) Nur so könne eine Fachkraft gewonnen werden. Der TOP war in den nicht öffentlichen Sitzungsteil eingeplant worden.

Der Bürgermeister:

Er wurde von mir mit dem Antrag konfrontiert, den TOP in den öffentlichen Teil zu verschieben.
Mein Argument: Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushalts und damit automatisch öffentlich zu beraten.
Der Bürgermeister: Es muss nicht öffentlich bleiben, weil persönliche Mitarbeiterangaben in der Vorlage stehen.
Nachdem ich darauf hingewiesen hatte, dass man das beim Schreiben der Vorlage hätte bedenken müssen, lieferte er nun eine andere Begründung:
Es handelt sich ja gar nicht um den Stellenplan, weil ja nur eine Stelle geändert wird.
Das ist natürlich ein ziemlich fadenscheiniges Argument. Er wusste das, aber er wusste auch, dass die Mehrheit ihm folge würde. So war es auch. Der TOP blieb im nicht öffentlichen Teil.

Die Ausschussmitglieder:

Ich musste sie darauf hinweisen, dass die Änderung der Umsatzsteuerregelung um 2 Jahre verschoben wird:
„Seitens des Bundesfinanzministeriums ist dem DStGB seitdem mehrfach zugesichert worden, dass die Optionsfrist zu § 2b UStG um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert wird.“ (StGB NRW-Mitteilung vom 28.04.2020)
Das war den anderen Fraktionen offensichtlich nicht bekannt. Die Verwaltung hatte sich auch nicht die Mühe gemacht, darüber zu informieren.
Das neue von mir eingeführte und mit Quellenangabe belegte Argument blieb unbeachtet. Die Vorlage wurde gegen unsere Stimmen genehmigt.

Die Kosten:

Bereits jetzt liegen die Personal­ausgaben in Nideggen deutlich über denen vergleichbarer Gemeinden (z.B. Vettweiß: + 34 %).
Diese neue Stelle wird uns 65.000 € jährlich (ca. 20 Prozentpunkte Grundsatzsteuer B) kosten – unbefristet.

Wenig tröstlich: mangelhaft ist immer noch besser als ungenügend.

Erwin Fritsch, 20.07.20

Zusatz:

In dem Satz:
„Die Stelle solle von Entgeltgruppe 9b auf 9c angehoben und die Befristung aufgehoben werden.“
war ein Schreibfehler.
Dort stand:
„von Entgeltgruppe 11b auf 11c angehoben“.
Von diesem Irrtum habe ich erst heute erfahren.

An der Note für die Ratsarbeit ändert das nichts. Ich bin ja auch Ratsmitglied. Weder mir noch einem der anderen 27 Ratsmitgliedern war der Irrtum aufgefallen.

Erwin Fritsch, 28.08.20