Ein Eigentümer bietet der Stadt ein Grundstück an damit dort eine Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge gebaut werden kann. Leider nicht zum Kauf, sondern als Erbbaurecht.
In dem jahrzehntelangen Vertrag soll sich die Stadt zur Nutzung nur für Ukraine-Flüchtlinge (keine anderen) verpflichten. Eine Folgenutzung soll nur für Zwecke der kommunalen Daseinsvorsorge (ohne Unterbringung von Flüchtlingen) wie als Kindertagesstätte oder Dorfgemeinschaftshaus oder Praxis- oder Büroräume oder Vereinsveranstaltungen erlaubt sein.
Flüchtlinge aus Kriegsgebieten wie Syrien oder Irak oder aus dem Terrorstaat Iran sind also auf dem Grundstück unerwünscht.
Da ist Alice Weidel mit ihrem Zitat von „Kopftuchmädchen und Messermännern“ bei dem Grundstückseigentümer wohl auf offene Ohren getroffen.
Das entsetzliche daran:
Der Grundstückseigentümer ist kein AfD-Anhänger sondern eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ in der die Stadt Nideggen Verbandsmitglied ist.
Sind wir schon wieder so weit?
Erwin Fritsch, 24.11.22
Haupt- und Finanzausschuss 29.11.22:
Ein Mitarbeiter des Verbandes sei mit dem ausgearbeiteten Vertragsentwurf bei ihm erschienen und hätte die Ausgrenzung von nicht-ukrainischen Flüchtlingen als Absicht der Verbandsführung dargestellt. So Bürgermeister Schmunkamp.
Warum er nicht sofort das rechtswidrige Ansinnen zurückgewiesen hatte blieb offen. Angeblich wollte er den Ausschuss informieren und konnte aus Zeitgründen nur eine unkommentierte Vorlage erstellen lassen.
Der Ausschuss beschloss:
– Den Vertragsentwurf zurückzuweisen.
– Der Verbandsspitze das Missfallen über den Diskriminierungsversuch auszusprechen und die anderen Verbandsmitglieder (Gemeinden) über den Vorfall zu informieren.
Erwin Fritsch, 30.11.22