Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben, sollte in unserem Staat ein selbstverständliches Handeln auf jeder Verwaltungsebene sein. Das gilt auch für die Stadt Nideggen. Auch unser Bürgermeister wurde darauf vereidigt.
Weshalb dieser Hinweis?
Vor 4 Jahren beschossen 2 Eigentümer ihr Grundstück zu vermarkten. Dabei stellten sie fest, dass der bestehende Bebauungsplan zu einer ungünstigen Grundstücksaufteilung führt. Sie beantragten eine Änderung des Bebauungsplans, um mehr Wohnungen dort einplanen zu können. Die Stadt befürwortete die Änderung des 48 Jahre alten Plans und der Ausschuss beschloss die Änderung „im beschleunigten Verfahren“.
Die Beschleunigung klappte nicht.
- Zwischen Eigentümern und Verwaltung gab es unterschiedliche Auffassungen, die zumindest teilweise berechtigt erscheinen. Mit gutem Willen wäre ein Kompromiss erreichbar gewesen.
- Nach 2 Jahren waren die Verhandlungen festgefahren. Die Eigentümer klagten beim Verwaltungsgericht.
- Nun teilte der Anwalt der Stadt mit, dass die Kläger in der Hauptverhandlung ihre Klage zurückgezogen haben und die Gerichtskosten übernehmen.
- Er schlug vor die Eigentümer zu befragen ob sie nun auf die Planänderung verzichten oder Ihren Antrag zurückziehen.
Der Bürgermeister schlägt nun dem Ausschuss vor in der Sitzung am 13.09.22 die Planänderung zu beenden ohne erst die Eigentümer zu fragen.
Begründung:
Das Verhalten der Eigentümer.
Dieser Vorschlag ist unsachlich und abzulehnen!
- Gerechtigkeit gegen jedermann muss unabhängig von den Sympathie-Werten der Betroffenen geübt werden.
- Das Verhalten des Bürgermeisters zeugt von einem Obrigkeitsdenken, das die Preußen 1815 im Rheinland einführen wollten.
Erwin Fritsch, 07.08.22
Zusatz:
Der Ausschuss beschloss erst die Antragsteller zu befragen.
Der Bürgermeister legte Wert darauf, dass es sich nicht um seinen Beschlussvorschlag handelte. Er habe nur eine Alternative aufgezeigt.
Der Absatz:
„Alternativ hierzu könnte auch aufgrund der negativen Erfahrung und des Umgangs mit der Stadt Nideggen der folgende Beschluss durch den Bau- und Planungsausschuss gefasst werden:
Der Bau- und Planungsausschuss hebt seinen Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2018 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nideggen A 2 gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) auf.“
sollte also den Ausschuss zu einem unsachlichen Beschluss veranlassen. Hat nicht funktioniert!
Erwin Fritsch, 13.08.22