Zur Sitzung des Schulausschusses am 25.04.23 hatten die Grünen einige Fragen zur Schulverpflegung gestellt. Der TOP wurde in den öffentlichen Teil der Tagesordnung aufgenommen. Einige Anlagen dazu landeten aber im geheimnisvollen nicht öffentlichen Teil der Sitzungsunterlagen. Der Ausschussvorsitzende, Herr Flosdorf, verlangte deshalb vom Fachbereichsleiter I, Herrn Janowski, die Verschiebung in den öffentlichen Teil der Sitzungsunterlagen.
Herr Janowski handelte in bester Schmunkamp-Tradition:
- Wenn Fehler gemacht, dann nicht zugeben sondern Ausrede finden.
- Wenn die Ausrede widerlegt ist, dann neue Ausrede (er)finden.
Nachdem die Geschäftsordnung nicht als Ausrede reichte, fand Herr Janowski in der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) den zwingenden Grund dafür diese Anlagen im nicht öffentlichen Teil zu belassen. Dieses alberne Spiel wollen wir nicht fortführen.
Ich habe deshalb die Links zu diesen Anlagen hier aufgenommen:
- Die Preise der Schulverpflegung
- Fragen an die Eltern der SEK-Schule
- Antworten der Eltern der Grundschule Nideggen
- Antworten der Kinder der Grundschule Nideggen
- Antworten der Eltern der Grundschule Schmidt
- Antworten der Kinder der Grundschule Schmidt
- Antworten der Eltern der Grundschule Embken
- Antworten der Kinder der Grundschule Embken
- Antwort eines Caterers
Sie können selbst überlegen ob sie nun diese Fragen beantworten können:
- Sind die Preise der Schulverpflegung schützenswerte personenbezogene Daten,
oder doch eher allen Interessierten sowieso bekannt? - Sind die Fragen an die Eltern der SEK-Schule schützenswerte personenbezogene Daten,
oder nur ein leerer Fragebogen ohne Daten? - Sind die Antworten der Eltern und Kinder der Grundschulen schützenswerte personenbezogene Daten,
oder sind es die anonymen Antworten eines Teils der Befragten? - Ist die Antwort eines Caterers schützenswert,
oder richtet er sie nicht selbst auch an alle Eltern und Beteiligte?
Ist das ein Beispiel für perfektionierten Bürokratismus oder nur eine besonders alberne Ausrede?