Rat 16.06.20

Windkraft Kreuzau

Gegen den Bau der 2 WKA bei Thuir (Steinkaul) hatte das VerwG Aachen den von der Stadt Nideggen verlangten Baustopp abgelehnt. Der Rechtsanwalt der Stadt hatte deshalb davon abgeraten gegen die 5 WKA (Lausbusch) unmittelbar vor Nideggen einen Eilantrag beim gleichen Gericht zu stellen. Danach hatte das OVG im Normenkontrollverfahren der Klage Nideggens stattgegeben und den Bebauungsplan Lausbusch für ungültig erklärt. Nun riet der Anwalt dazu einen Eilantrag zu stellen und einen Baustopp zu fordern. So richtig eilig war das dem Gericht nicht. Von Dezember bis Ende Mai ließ es sich Zeit, den Antrag abzuweisen. Dagegen Beschwerde einzulegen, war der eindeutige Rat des Fachanwaltes. Dem folgte der Bürgermeister und schlug dem Rat vor den Rechtsanwalt mit der Beschwerde zu beauftragen.

In der Tagesordnung war der TOP Windkraft in den nichtöffentlichen Teil eingeplant worden. Wir beantragten den TOP in den öffentlichen Teil zu verlegen. Die Öffentlichkeit hat das Recht sich über Beratung und Beschlussfassung zu diesem Thema zu informieren. Die Änderung der Tagesordnung wurde beschlossen.

Der Bürgermeister hatte vorgeschlagen den Anwalt der Stadt mit der Beschwerde zu beauftragen. Der Vorschlag wurde angenommen (Ja: CDU, MFN, FDP, Nein: SPD, Grüne, Unabhängige).

Das Gericht erklärte in dem Beschluss:
„Die Gemeinden sind insbesondere nicht dazu berufen … das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen auf Grundstücke ihrer Gemeindebürger zu rügen … da ihre Planungshoheit und ihr Selbstgestaltungsrecht insoweit nicht berührt sind.“

Wir stellten deshalb den Antrag, den Beschluss zu ergänzen:
„Die Bürger sind darüber zu informieren, dass die Stadt nicht berechtigt ist, gegen schädliche Umwelteinwirkungen auf ihren Grundstücke rechtlich vorzugehen. Wegen der Beeinträchtigung durch Schattenwurf oder Lärmbelästigung der WKA müssen sich die Betroffenen an den Kreis Düren wenden.“
Auch das wurde beschlossen (Dagegen: SPD, Grüne, Unabhängige).

Freibad Abenden

Das städtische Freibad wird von der Dorfgemeinschaft Abenden e.V. (DG) im 4. Jahr als Pächter betrieben. Bei der Übernahme war das Bad heruntergewirtschaftet. Die DG hat inzwischen ca. 40.000 € investiert und mit erheblichem ehrenamtlichen Einsatz das Bad attraktiv gestaltet. Eine Komplettsanierung (vor allem Becken und Technik) ist fällig. Sie kostet rund 1,2 Mio €. Das kann die DG natürlich nicht stemmen.
Die Stadt beabsichtigt, das Projekt über ein Förderprojekt zu finanzieren. Der Eigenanteil beträgt 10 %. Diese 120.000 € sollten gemäß Beschlussvorschlag von der Stadt getragen werden. 50 % davon aber als Kredit an die DG, der im Lauf der Jahre zurückzuzahlen wäre. Dass diese 60.000 € für einen Verein eine kaum zumutbare Summe ist, war allen klar und wurde zuerst von Herrn Obladen (FDP) ausgesprochen.

Herr Keß (SPD) schlug vor die 50 % auf 30 % zu senken.
Wir schlugen vor, über die beiden Abschnitte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen. Die Finanzierung über das Förderprojekt wurde angenommen, der 2. Abschnitt des Beschlussvorschlages wurde abgelehnt (Beides einstimmig).

Treppenhäuser Grundschule Nideggen

Jahrelang befasste der Bauausschuss sich immer wieder mit diesem Thema. Das Problem: Die Glasbaustein-Konstruktion ist optisch anziehend (wenn man das mag), aber nicht dicht. Die längst fällige Sanierung scheiterte immer wieder an den Kosten, aber auch an der Hemmung, den Entwurf des Architekten Graßmann zu verändern. Als Herr Graßmann in den Ausschuss eingeladen wurde, hatte er leider keine Zeit.

Nachdem das Bauamt eine vernünftige Lösung und die Kämmerin eine Finanzierungsmöglichkeit für die ca. 250.000 € gefunden hatte, konnte die Sanierung am 17.03.20 gegen die CDU-Stimmen beschlossen werden. Die Ablehnung der CDU war sicherlich rein sachlich gerechtfertigt und vom Parteifreund Graßmann völlig unbeeinflusst.

Die Finanzierung soll aus dem KinFöG (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) erfolgen. Dazu ist ein Ratsbeschluss notwendig. Also richtete der Ausschuss einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Corana-bedingt tagte nicht der Rat sondern der Haupt- und Finanzausschuss, der einen Dringlichkeitsbeschluss zur Finanzierung nach dem KinFöG fasste. Damit konnten die Fördermittel beantragt werden. Nun musste dieser Dringlichkeitsbeschluss noch vom Rat bestätigt werden.

Das hört sich für den Laien etwas kompliziert an. Als Ratsmitglied kann man das Verfahren aber irgendwann durchschauen. Für die CDU-Ratsmitglieder war es zu kompliziert! Sie stimmten als einzige Fraktion dagegen. Was ihnen entgangen ist:
• die vom dafür zuständigen Ausschuss längst beschlossene Sanierung findet statt.
• sie haben für den Verzicht auf Fördergelder gestimmt!

Umgehungsstraße L249n

In unserem letzten Flyer hatten wir über den Eintrag im Entwurf des Regionalplans berichtet. Im Bauausschuss wurde dazu beraten. Herrn Müllejans (SPD) störte dieser Eintrag genauso wie uns. Er beantragte einen Beschluss des Ausschusses um die Ablehnung Nideggens der BezReg mitzuteilen. Ich beantragte, dass der Rat das beschließen solle. Das wurde am 16.06.20 beschlossen.
Herr Keß schrieb dazu auf der SPD-Web-Site:
„Trumps Methoden greifen auch in Nideggen“
In dem Kommentar konnte er keinen Fehler in unserem Flyer feststellen. Er wollte nur mal eben MFN angiften und von den Fragen in unserem Flyer ablenken. Dass nur sein eigenes Verhalten die Überschrift rechtfertigt, ist ihm nicht aufgefallen.

18.06.20 Erwin Fritsch