Rat 05.07.16

Klage gegen Kreuzauer Windräder

Im Januar 2014 scheiterte die von Frau Göckemeyer und ihren Unterstützer*innen verfolgte Planung einer gemeinsamen Windkraftkonzentrationszone
Kreuzau-Nideggen beiderseits der Gemeindegrenze. Die Ratsmehrheit zog damals die Notbremse. Die Untersuchung des Stadtgebietes Nideggens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wurde eingestellt. Damit war zunächst Ruhe an der Nideggener Windkraftfront.

Am 29.06.16 beschloss der Kreuzauer Rat endgültig seine FNP-Änderung:

Fünf 175 m hohe
Windräder sollen westlich Thuir-Thum an unsere Stadtgrenze gestellt werden. Zwei weitere 200 m hohe ostwärts Thuir-Thum.

Am Tag nach dem Kreuzauer Beschluss stellte unsere Fraktion den Dringlichkeitsantrag, den Punkt „Klage gegen den FNP Windkraft-Kreuzau“ nachträglich in die Tagesordnung der Sitzung am 05.07.16 aufzunehmen. Als Antragsteller erhielt ich das Wort um die Dringlichkeit zu begründen und beantragte den Punkt wegen der zahlreichen interessierten Bürger, die sich im und auch vor dem Sitzungssaal drängten, als ersten Punkt zu beraten. Das wurde beschlossen.

Anschließend konnte ich unseren Antrag begründen:
Die Realisierung der Kreuzauer FNP-Änderung kann dazu führen, dass Windkraftprojektierer entsprechende angrenzende Nideggener Zonen zwischen Thum und Nideggen und zwischen Muldenau und Thuir fordern undmit der Vorbelastung des Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes durch die angrenzenden Windenergiekonzentrationszonen der Gemeinde Kreuzau argumentieren. Mit ähnlicher Logik ließe sich dann auch der Ring um Berg schließen.

Was haben wir dann?

  • Eine zerstörte Natur und Umwelt und Windräder, die wegen der Windverhältnisse relativ wenig Leistung bringen.
  • Wenn diese Windräder volle Leistung bringen, wird sie nicht gebraucht. Dann herrscht Überangebot an Windenergie.

Was brauchen wir dann?

  • Dann wird der Plan für ein Pumpspeicherkraftwerk am Rursee wieder aus der Kiste geholt. Das entspricht der Absicht der rot-grünen Landesregierung, Talsperren so zu nutzen.

Was wir dann haben:
Keine Heimat, in der man sich wohlfühlt, sondern ein Industriegebiet, in das keiner ziehen will.
Auch das entspricht der Absicht der rot-grünen Landesregierung. Die kleinen Dörfer und Kleinstädte sollen sich nicht mehr weiterentwickeln!

Unser Antrag lautete:

  1. Sofort nach Rechtswirksamkeit der Kreuzauer FNP-Änderung „Windkraft“ ist deren Rechtmäßigkeit im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens nach §47VerwGO zu überprüfen. Gleichzeitig ist eine einstweilige Anordnung nach § 47 (6) VerwGO zu beantragen.
  2. Mit der Klage ist Herr RA Brauns zu beauftragen.
  3. Herr RA Brauns ist bereits jetzt von dem Beschluss zu unterrichten. Alle erforderlichen Unterlagen sind ihm zuzustellen.
  4. Am Schriftverkehr zwischen Stadt und Herrn RA Brauns sind die Fraktionsvorsitzenden nachrichtlich zu beteiligen

Herr Fischer (CDU) und Herr Hensch (FDP) erklärten die volle Unterstützung ihrer Fraktionen für unseren Antrag. Das war nur konsequent.

Herr Keß (SPD) verlas eine Reihe von Punkten, mit denen sich die SPD-Fraktion auf die Sitzung fleißig vorbereitet hatte. Sie hatten alles zusammengekratzt, was ihnen einigermaßen tauglich als Gegenargument erschien:

  • Wir könnten noch gar nicht beschließen, weil die FNP-Änderung noch gar nicht rechtskräftig sei.
    (Siehe: die ersten 3 Worte des Antrags.)
  • Wir könnten noch nicht beschließen, weil die Gemeinde Kreuzau uns ihren Beschluss noch nicht „offiziell mitgeteilt“ hätte.
    (Die Pflicht zur „offiziellen Mitteilung“ gibt es nicht. Herr Keß hatte vom 30.06.16 bis zur Sitzung Zeit, sich von den Kreuzauer Genossen meine Behauptung über den Beschluss bestätigen zu lassen.)
  • Wir hätten nach Bekanntgabe der Genehmigung im Kreuzauer Amtsblatt noch 3 Wochen Zeit.
    (Satzungen werden mit dem Tag der Bekanntgabe im Amtsblatt rechtskräftig. Wie lange ist Herr Keß schon Ratsmitglied?)
  • RA Brauns hätte seine Informationspflicht gegenüber der Stadt verletzt, weil er meine Frage nach den möglichen Kosten direkt an mich beantwortet hatte.
    (RA Brauns hatte bisher nur das Mandat der Stadt, im Rahmen der Erstellung des FNP gegenüber Kreuzau und Bezirksregierung tätig zu werden. Was hinderte ihn meine Frage zu beantworten?)
  • Ich hätte die Kostenzusammenstellung, die ich vom RA Brauns am 01.06.16 erhalten hatte, dem Rat bewusst vorenthalten.
    (Ich habe die Kostenzusammenstellung als Anlage zu unserem Antrag genommen. Warum sollte ich sie vorher verteilen?)
  • Die Kosten seien den Bürgern nicht zuzumuten.
    (20.000 € sind viel Geld, aber nur ein zwanzigstel der Kosten, um die sich der Bau der Brücke in Abenden seit November 2015 verteuert hat. Bei der Größenordnung von 20.000 € und 3 Mio. € Grundsteuereinnahmen im Jahresabschluss 2015 (Sitzungsvorlage am gleichen Tag) von der „Grundsteuer B“ zu schwafeln, ist eher lächerlich.)
  • Die betroffenen Bürger sollen auf eigene Kosten klagen.
    (Eine neuartige Interpretation des Solidargedankens.)

Frau Zentis (Grüne) war nicht so gut vorbereitet und argumentierte unsachlich bis zur Beleidigung. Als sie sich Sorgen machte, ob „mein Hirn noch gesund“ sei, musste der Bürgermeister sie zur Ordnung rufen. Wahrscheinlich hatte sie mich nicht beleidigt, es klang nur so.

Der Bürgermeister war prinzipiell bereit unseren Antrag zu unterstützen. Er wollte aber „RA Brauns“ durch „ein Rechtsanwalt“ ersetzt haben. Vor allem wollte er erst prüfen lassen, ob durch den Beschluss eine Schadensersatzpflicht der Stadt entstehen könnte. Irgendein Berater*in hatte ihm diesen unsinnigen Floh ins Ohr gesetzt. Natürlich könnte ein Windkraftprojektierer ein Gewinnmöglichkeit durch ein OVG-Urtell verlieren. Das kann er dann aber keinesfalls der Stadt anlasten.
Herr Schmunkamp war ausreichend gewarnt. Trotzdem stellte er seinen Antrag zur Abstimmung. Er stimmte dafür. 2 Unabhängige auch – alle anderen waren dagegen.

Danach wurde über unseren Antrag abgestimmt: 15 Ja-Stimmen (CDU, MFN, FDP), 9 Nein-Stimmen (Bürgermeister, SPD, Grüne, Unabhängige).

Nach der Abstimmung griff sich Herr Keß den letzten, vermeintlich rettenden, Strohhalm. Er wollte die Rechtmäßigkeit des Beschlusses geprüft haben, weil eine Auftragsvergabe nur im nichtöffentlichen Teil erfolgen dürfe.
Im nichtöffentlichen Teil las ich den letzten Satz des § 6 (2) unserer Geschäftsordnung  vor:
„Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall weder Gründe des öffentlichen Wohls noch berechtigte Ansprüche oder Interessen Einzelner den Ausschluss der
Öffentlichkeit gebieten.“
Er leuchtete dem Bürgermeister ein. Er wollte ihn aber erst noch in Ruhe prüfen. Das hat er inzwischen getan und unter Berufung auf den von mir zitierten Satz den Ratsmitgliedern mitgeteilt, dass er den Beschluss nicht beanstanden wird.
Herr Schmunkamp ist im ersten Amtsjahr. Es ist sein gutes Recht, einen Sachverhalt in Ruhe prüfen zu wollen.
Aber: Wie lange ist Herr Keß schon Ratsmitglied?

Baurecht Notarzt-Standort

Wir hatten einen Antrag gestellt, um zu verhindern, dass fehlende baurechtliche Grundlagen als Argument für die Wahl eines Ausweichstandortes außerhalb Nideggens vorgeschoben werden oder eine Baugenehmigung unter weitgehender Auslegung des Baurechts ohne förmliches Verfahren (nach dem Motto: „Kreis erteilt dem Kreis Baugenehmigung“) erteilt wird und damit den betroffenen Anliegern ihre Rechte im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit genommen werden.

In der Beschlussvorlage  zu diesem Antrag ging die Verwaltung nicht annähernd auf unseren Vorschlag ein.

Mit Frau Göckemeyer hätte das zu unnötig langer Diskussion im Rat geführt. Mit Herrn Schmunkamp führte ein kurzes Telefonat zum Ergebnis: Der letzte Satz in der Beschlussvorlage wird gestrichen und unser Vorschlag angefügt.

Also stellte ich in der Sitzung den Antrag:
1. Der Rat beschließt die Studie über die Aufnahmekapazität und das Vergrößerungspotential des Regenrückhaltebeckens über das Ing. Büro anfertigen zu lassen, um zu wissen, welche Flächen und welche Kubatur für eine spätere wirtschaftliche Entsorgung und Einleitung von weiteren versiegelten Flächen erforderlich sind.
2. Der Rat beschließt die Erstellung eines Bebauungsplanes und die ggf. erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes für den Notarztstandort

Das wurde einstimmig beschlossen. So einfach kann das sein, wenn man einen Bürgermeister hat, der zuhören kann und will.

Erwin Fritsch, 07.07.16