Haupt- und Finanzausschuss 04.08.20

Eine Hauptschuldige begibt sich auf die Suche nach Schuldigen

Die Einführung der Sekundarschule in Nideggen hat die „Koalition“ Zentis (Grüne), Klöcker (Unabhängige) und Göckemeyer zu verantworten. CDU, SPD und FDP waren nur Mitläufer, die das Spiel nicht durchschauten.

Für das drohende Aus für den Sekundarschulstandort Nideggen hat Frau Zentis nun schnell einen Hauptschuldigen nicht gefunden, sondern erfunden. MFN habe gegen die Auflösung von Haupt- und Realschule Unterschriften gesammelt. Das behauptete sie in der Ausschusssitzung.

Richtig daran ist nur, dass Mitglieder dieser Bürgerinitiative erkennen mussten, wie die Ratsmehrheit mit dem Elternwillen umging. Sie haben daraus gelernt.
Einer der Initiatoren, Volker Floßdorf, wurde anschließend MFN-Mitglied.

Erfolgloses Spiel über die Bande

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung war die Verpachtung eines kleinen Seitenstreifens an einem Weg im Eschauel an einen der dortigen Vereine vorgesehen. Der Verein braucht diesen Streifen um ein anschließendes Stückchen (vom WVER gepachtet) als Parkplatz für 2 Pkw nutzen zu können.
Wie sich später herausstellte, hatte der neue Vereinsvorsitzende in Unkenntnis der Eschaueler Regeln direkt bei der Stadt angefragt. Er hätte wohl erst untertänigst die Zustimmung des Herrn Müllejans (SPD) einholen müssen.
Herr Keß (SPD) sollte die Verpachtung verhindern. Dazu versuchte er ein leicht durchschaubares Spielchen. Er beantragte den zusätzlichen Tagesordnungspunkt „Verpachtung städtischer Flächen“ im öffentlichen Teil. Bei diesem TOP wollte er dann zunächst beantragen, dass grundsätzlich keine Flächen an Straßen- und Wegerändern verpachtet werden sollen. Sein Bürgermeister musste ihn darüber informieren, dass genau das bisher regelmäßig gängige Praxis ist. Also argumentierte Herr Keß fröhlich weiter um sich unauffällig dem Ziel zu nähern. Auch nachdem ich ihn darauf darauf hingewiesen hatte, dass er keinen Grundsatzbeschluss im öffentlichen Teil erreichen wird, um den Verpachtungsbesschluss im nichtöffentlichen Teil zu verhindern, wollte er weiter argumentieren. Herr Obladen (FDP) beantragte diese Diskussion abzubrechen und im nichtöffentlichen Teil fortzusetzen.
Damit war das alberne Spiel beendet. Die Fläche wurde verpachtet.

Erfolglose Schnäppchenjagd

Die Stadt hat noch Bedarf an Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge und Asylanten. Da lohnt es sich nach Schnäppchen zu suchen. Im Ausschuss am 04.08.20 ging das schief. Dem Beschlussvorschlag zum Kauf wollten wir nicht zustimmen. Er sah ein allzu dubioses Geschäft vor.

Ein Nideggener Geschäftsmann hatte der Stadt ein Uraltgebäude in fragwürdigem Erhaltungszustand angeboten. Um einen hohen Einstiegspreis für den Verhandlungseinstieg zu setzen, hatte er ein Wertgutachten bezahlt, das eine mittlere 6-stellige Summe vorschlug. Die Stadt sparte sich die Preisverhandlung und legte noch ein Paar Tausend EURO drauf. Begründung: Das komplette Mobiliar wird mit übergeben. Im Klartext: Der Verkäufer bekommt einen Maximalpreis und spart auch noch die Kosten für die Sperrmüllentsorgung.

Normalerweise kann sich der Bürgermeister darauf verlassen: Wenn MFN seinen Vorschlag ablehnt, dann stimmt die Mehrheit zu. Diesmal nicht. Der Vorschlag war allzu dreist. Er wurde mehrheitlich abgelehnt.

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Der gleiche Geschäftsmann sollte schon einmal von der Stadt ausgesprochen entgegenkommend bedient werden. Der Ausschuss hatte einem Verkauf eines kleinen Grundstücks zur Erweiterung seines Grundstücks zugestimmt, auf dem er ein relativ großes Projekt errichten will. Den nach Bodenrichtwert berechnete Preis in niedriger 5-stelliger Höhe wollte der Investor nicht akzeptieren. Prompt schlug der Bürgermeister dem Rat den Verkauf zum halben Preis vor. Auch das war zu dreist. Der Rat lehnte ab. Der Investor zahlte dann doch den vollen Preis. Der Bürgermeister hätte daraus lernen können.

Geschäftsordnung 1

Ende 2019 urteilte das VerwG Arnsberg, dass eine Begrenzung der Redezeit in Ausschusssitzungen rechtswidrig sei. Der StGB (Städte- und Gemeindebund) hielt das Urteil für so wichtig, dass er die Gemeinden darüber informierte. Da Nideggen nicht reagierte, stellten wir einen entsprechenden Antrag (mit der StGB-Mitteilung als Anlage) für die Sitzung am 21.01.20. Der Antrag wurde abgelehnt.

Die Herren Schmunkamp, Fischer (CDU), Hubert Müller (CDU), van Londen (CDU), Keß (SPD), Pörtner (Unabhängige) und Obladen (FDP) hatten Antrag und Anlage nicht gelesen, nicht verstanden oder nicht verstehen wollen.

Inzwischen beantwortete Der StGB eine Anfrage eindeutig: „Nach dem Urteil des VerwG Arnsberg soll jedoch gerade eine Unbeschränktheit in Ausschüssen die Regel und nicht die Ausnahme sein.
Eine alternative Lösung wäre … wie von MFN in der Sitzung am 21.01.20 beantragt.“

Nach 6 Monaten stand das Thema erneut auf der Tagesordnung. Die Verwaltung schlug das vor, was wir beantragt hatten. Jetzt wurde es einstimmig beschlossen.

Geschäftsordnung 2

Ein Bürgermeister sollte im 5. Amtsjahr die rechtlichen Grundlagen, Gemeinde- und Geschäftsordnung, ausreichend kennen. Herr Schmunkamp hält das nicht für notwendig. Er handelt nach dem Motto: „Ich halte das für richtig.“ Bestärkt wird er dabei von der Mehrheit der Ratsmitglieder, die auch erschreckend wenig Kenntnisse haben und ihm deshalb Recht geben. Dazu 2 Beispiele:

  1. Den Sitzungsbeginn wollte er verzögern, weil Herr Keß (SPD) sich verspätete und Gelegenheit bekommen sollte im TOP „Regularien“ einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zu stellen. Nachdem ich ihn darauf aufmerksam gemacht hatte, dass Anträge auf Aufnahme eines zusätzlichen TOP in die Tagesordnung gem. Geschäftsordnung zu jedem Zeitpunkt der Sitzung zulässig sind, hat er dies akzeptiert und angemerkt „ich kenne das nicht auswendig“.
    Dabei ist es doch so einfach:
    § 11 (2) Geschäftsordnung regelt: „Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluss des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind (§ 48 Abs. 1 GO). Der Ratsbeschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen.“
    Eine Beschränkung des § 11 „Änderung und Erweiterung der Tagesordnung“ auf Regularien gibt es nicht.
  2. Im späteren Verlauf der Sitzung stellten er die Behauptung auf, dass von ihm eingeladene Gäste automatisch Rederecht hätten. Bei dieser Behauptung blieb er, auch nachdem ich ihn darauf aufmerksam machte, dass die Geschäftsordnung das nicht vorsieht. (Der Rat bzw. Ausschuss kann das sicherlich durch Beschluss zulassen.)
    Herr Keß sprang „seinem“ Bürgermeister zur Seite und verbat sich meine ständigen Belehrungen.

Inzwischen habe ich Herrn Schmunkamp um Erläuterung seiner Behauptung in Ziff. 2 gebeten und hinzugefügt: Sollten er sich auf von seiner Vorgängerin übernommenes „Gewohnheitsrecht“ berufen, ein konkretes Beispiel:

Auszugsweise Niederschrift Rat 04.12.12:
„TOP 40/1 Regularien
Nach ausführlicher Diskussion schlägt die Bürgermeisterin vor mit den anwesenden Vertretern der Firma Trianel offene Fragen zu klären, Herrn Kirch zu aktuellen Umfrage des Rureifel Tourismus e. V. anzuhören und den Vertretern der Interessenvertretungen „Rettet den Rursee“ und „ProPSK“ die Möglichkeit eines kurzen Vortrages zu geben. Zudem liegt ihr eine aktuelle Stellungnahme des Herrn Müller-Böling vor, die Sie zum Schluss verlesen würde.
Der Vorschlag der Bürgermeisterin wird mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen und 14 Gegenstimmen abgelehnt.“

Sollten er zu Ziff. 2 eine nachvollziehbare Begründung für seine Behauptung finden, bat ich ihn mir das mitzuteilen.
Ich lehne „Belehrungen“ nicht ab, sondern lerne gerne etwas dazu.

Erwin Fritsch, 08.08.20