Bebauungsplan Berger Acker
Der Beschluss des Bauausschusses v.10.12.19 lautete:
Der Rat der Stadt Nideggen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes N 20 für das im Sachverhalt dargestellte Plangebiet „Berger Acker“ gem. § 13b BauGB im beschleunigtem Verfahren. (Anlage Karte mit 4 Flurstücken).
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen. Eine frühzeitige Unterrichtung findet gem. § 3 Abs. 1 statt.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt ein geeignetes Planungsbüro zu eruieren und zu beauftragen.
Daran hat sich der Bürgermeister nicht gehalten. in einer Mail an einen Grudstückseigentümer hatte er behauptet, dass er „als ausführendes Organ eines Ausschussbeschlusses sachlich den Vorgang begleite“
Genau das tat er nicht:
Er legte dem Ausschuss die Planung eines von der Erschließungs-gemeinschaft (von nur 3 Flurstücken) beauftragten Planungsbüros vor. Ein Grundstückseigentümer war zum Verkauf nicht bereit.
Natürlich können Grundstücksbesitzer frei über ihr Eigentum verfügen. Sie können aber nicht den Bürgermeister beauftragen den Entwurf eines ihnen genehmen Investors als Grundlage für einen Bebauungsplan zu übernehmen.
Bei einer Nichteinigung über den Verkauf hat die Stadt 2 Möglichkeiten:
- Umlegungsverfahren (Zeitaufwändig und teuer)
- Verzicht auf den Bebauungsplan (Die Möglichkeit der Profitmaximierung für die Besitzer von 3 Flurstücken entfällt. Sie bleiben auf ihrem Ackerland sitzen)
Der Ausschuss hat mehrheitlich (6 MFN, CDU, Grüne:3 SPD, FDP, Unabhängige) beschlossen:
„Der Ausschuss hebt seinen Beschluss vom 10.12.19 auf.“
Damit ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes dort erledigt.
Der Projektierer aus Aachen konnte wieder nach Hause fahren.
Wir halten es für viel sinnvoller und dringlicher das Gebiet „Schmittbüchel“ (nördlich an das Schulzentrum anschließend) zu entwickeln. Es ist ein mehrfaches größer und hat eine bessere Verkehrsanbindung, auch zur Schule und den Einkaufsmöglichkeiten.
Erneuerung Gartenweg in Berg
In Zusammenhang mit der Anliegerbeteiligung bei Straßenserneuerung bedeutet „Historische Straße“, dass sie bereits 1972 fertiggestellt war und die Anlieger nur gemäß KAG-Satzung (ca. 60 %) beteiligt werden.
In der Sitzung legte die Stadt eine Mitteilung über unerledigte Beschlüsse vor. Dort stand:
- Thema:
Freiwilliger Ausbau der Straße „Gartenweg im Stadtteil Berg“ - Sachstand:
Jedoch liegt hier eine historische Straße nach dem Ratsbeschluss von 1972 vor. - Weiteres Verfahren:
Die Verwaltung muss weiterhin prüfen, ob ein freiwilliger Ausbau zulässig ist oder ob die Straße nach KAG abgerechnet werden kann.
Das war eine entlarvend ehrliche Auskunft. Ich übersetzte sie in Klartext: Wir wissen, dass sie nach KAG abzurechnen ist aber wir suchen noch eine Möglichkeit sie mit 100 % abzurechnen.
Wir beantragten:
„Der Beschluss v. 23.05.2017 wird wie folgt geändert: in 3. wird der Gartenweg gestrichen.“
Meine Übersetzung in Klartext war überzeugend genug. Der Antrag wurde ohne Gegenstimme angenommen. Nur Herr Hensch (FDP) konnte sich dazu nicht hinreißen, er enthielt sich der Stimme.
Förderprogramm: Nationale Projekte des Städtebaus 2021
Der Projektvorschlag: „Zwischen Nideggens Toren“ war 2020 abgelehnt worden. Der Bürgermeister wollte vom Ausschuss die Zustimmung das Projekt 2021 erneut einzureichen. So zumindest die Sitzungsvorlage. In der mündlichen Beratung zeigte sich, dass er zumindest eingesehen hat, dass bei einer Mittelausstattung von 50 Mio. € Nideggen kaum 15 Mio. € abräumen kann. Damit es billiger wird, will er nun Kürzungen vornehmen. Den Skulpturenpark will er streichen, die anderen Teile kürzen.
Wir halten das für den falschen Weg. Das Einreichen nur eines Projektes – Sanierung Stadtmauer – wäre vielleicht erfolgreicher. Es gibt nicht mehr viele komplett von Stadtmauer umgebene Städte in Deutschland. Das kann man dann eher als „Projekt von nationale Bedeutung“ verkaufen.
Herr Hensch (FDP) stimmte gegen den Bürgermeister.Vorschlag. Wir (2 Stimmen) haben uns enthalten. Der Rest (6 Stimmen) stimmte dafür.
Erwin Fritsch, 26.08.20