Provinzposse

Das Problem:

Für ca. 105 T€ bestellte die Stadt neue Funkgeräte für die Feuerwehr. Die Notwendigkeit der Bestellung ist völlig unumstritten. Nur wurde vergessen, die Beschaffung beschließen zu lassen. Nun lag die Rechnung vor und musste vor der nächsten Sitzung bezahlt werden.

Fehler können passieren. Entscheidend ist, wie man damit umgeht.

Die richtige Lösung:

Der Bürgermeister hätte:

  • die Bezahlung auf seine Verantwortung veranlassen können.
  • in der nächsten planmäßigen Ratssitzung den Rat informieren können, dass ein Fehler passiert ist und künftig nicht wieder vorkommen wird.
  • die Verantwortung dafür übernehmen können.
  • die Beschaffung nachträglich beschließen lassen können. Das wäre reibungslos über die Bühne gegangen.

Die Schmunkamp-Lösung:

  • Der Rat wurde mit verkürzter Ladungsfrist in der Ferienzeit zum 02.08.23 einberufen.
  • Die Dringlichkeit wurde begründet:
    „Speziell der TOP 9 Beschaffung von digitalen Handfunkgeräten für die Feuerwehr löst jedoch diese Verkürzung aus, da das Zahlungsziel 04.08.2023 eingehalten werden muss und der Rat vorab aufgrund der Rechnungssumme zu beteiligen ist.“
  • Der Tagesordnungspunkt wurde – abweichend von der Geschäftsordnung – in den nichtöffentlichen Teil eingeplant.

Ablauf in der Sitzung:

  • Ich beantragte im TOP Regularien die Beschaffung in den öffentlichen Teil zu verschieben.
  • Der Bürgermeister beteuerte, dass Vergaben nichtöffentlich seien.
  • Ich las aus der Geschäftsordnung vor, dass Auftragsvergaben nur dann nichtöffentlich sind, „soweit es für die Beratung des jeweiligen Ausschusses oder des Rates unerlässlich ist, dass von den Betroffenen als vertraulich gekennzeichnete Informationen, beispielsweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Gegenstand der Beratung werden.“
    Genau das trifft hier nicht zu!
  • Der Bürgermeister behauptete nun zumindest der Verkaufspreis müsse im Interesse der Firma vertraulich bleiben.
  • Ich las ihm den nächsten Satz aus der Geschäftsordnung vor: „Der Angebotspreis ist nicht vertraulich.“
  • Dann konnten wir endlich die Änderung der Tagesordnung beschließen.
  • In der Sitzungsvorlage stand:
    „Der zuständige Sachbearbeiter ist irrtümlich davon ausgegangen, dass … hat den Auftrag ohne den notwendigen Ratsbeschluss erteilt. Diesen Umstand bitte ich zu entschuldigen und die Ermächtigung ausnahmsweise nachträglich zu erteilen.“
  • In der Beratung warf ich ihm deshalb vor die Verantwortung auf die unterste Ebene seiner Verwaltung – die er zu organisieren hat – abzuwälzen.
  • Auch da fand er eine Ausrede: Im Kopf der Sitzungsvorlage stehe doch „Der Bürgermeister“.
  • Das wollte ich dann doch nicht weiter vertiefen!

Dann endlich wurde die Beschaffung nachträglich einstimmig genehmigt.

Erwin Fritsch, 04.08.23

Kostenbremse

Für das Projekt „Denkmallandschaft Nideggens Tore“ wurde dem Bauausschuss am 23.05.23 das Ergebnis für den ersten fertig geplanten Bereich vorgelegt. Aus dem Grünstreifen an der Stadtmauer im Bereich Zülpicher Tor soll der „Alveradispark“ werden.
Zitat Beschlussvorlage:
„.. dass mit der Umgestaltung langfristig, nachhaltig und zukunftsfähiger Raum geschaffen wird, welcher den Anforderungen der Bevölkerung und des Tourismus für die nächsten 20-30 Jahre gewachsen ist.“

Vorgelegt wurde ein Plan mit den vorgesehenen Maßnahmen und die Kostenschätzung.
Aus den ursprünglich geplanten 708.449 € sollen es jetzt 1.491.946 € werden. Eine Kostensteigerung um rund 111 %. Das Projekt wird zwar zu 90 % gefördert, aber jeder EURO Mehrkosten geht zu Lasten der Stadt.
Das bedeutet:
Aus 70.845 € Eigenanteil werden 854.343 €. Eine Kostensteigerung: um 1.106 %!

Entsprechend ungehalten reagierte der Ausschuss. Die Ablehnung ging bis zur Forderung auf Abbruch des Gesamtprojektes. Darüber ungehalten zeigte sich nun der Bürgermeister. Er habe ja nur in die Planung aufgenommen, was in Bürgerbeteiligungen gefordert worden sei. Das ist die Hauptursache. Die Bürgerbeteiligungen liefen nach dem Motto Wünsch-Dir-Was. Von Kosten war dabei nicht die Rede. Dass eine Kostensteigerung um 1.106 % der Bürgerwille sei, ist eine reichlich kühne Behauptung.

Dass zwischen Abgabe Förderantrag und Fertigstellung der Planung Kostensteigerungen auftreten, ist nicht überraschend. Die beste und teuerste Lösung zu wählen ist aber sicher nicht Bürgerwille.

Wir stellten deshalb den Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kostenrahmen gemäß Förderantrag maximal um 15 % zu überschreiten um den Alveradispark zu gestalten.
Der Antrag wurde mit 3 Gegenstimmen (FDP und Grüne) angenommen.

Sollten bei der Vorlage der Ergebnisse der anderen Planungsbereiche ähnliche – nicht hinnehmbare – Kostensteigerungen auftreten, muss über einen kompletten Abbruch des Gesamtprojektes entschieden werden.

Erwin Fritsch, 11.06.23

Die Schmittbüchel-Blockade

Seit nun über 2 Jahren dümpelt die Entwicklung des Baugebietes Schmittbüchel vor sich hin. Das kam so:

  • Statt erst die Zustimmung der Eigentümer einzuholen und die Vorkaufsrechte zu sichern, ging der Bürgermeister in die Öffentlichkeit und verkündigte die tollen Ideen, die F&S dort entwickeln werde.
  • Bei einigen Eigentümern hielt sich deren Bereitschaft, alle Gewinne dem Investor zu überlassen, in Grenzen. Die waren mit den angebotenen Verkaufspreisen nicht einverstandden.
  • Auch der volle Einsatz des Bürgermeisters auf der F&S-Seite ging ins Leere.
  • Einige waren zum Verkauf an F&S bereit, andere brachten die Firma UrbanPro ins Spiel.

Nun war der absolute Stillstand erreicht:

  • UrbanPro könnte entwickeln, das scheitert aber an 2 Grundstücken, die F&S hat und nicht wieder abgeben will.
  • Einige Eigentümer wollen nur an UrbanPro verkaufen, aber nicht an F&S.

Herr Schmunkamp hoffte der Bauausschuss könne den Knoten durchschlagen, indem er sich für einen der beiden Investoren entscheidet und den Bürgermeister befugt, die Eigentümer unter Druck zu setzen. Dazu legte er dem Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag vor:

„Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, dass das weitere Verfahren zur Umsetzung des Plangebietes Schmittbüchel mit (entweder F&S oder UrbanPro) durchgeführt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, dies den Eigentümern abschließend mitzuteilen und eine Stellungnahme zu deren Einverständnis der Einbringung der Grundstücke zu den aufgerufenen Konditionen bis zum Ende der Sommerferien einzuholen. Stellt sich heraus, dass das Verfahren im Bereich Schmittbüchel aufgrund dann fehlender Flächenpotentiale als nicht umsetzbar zu deklarieren ist, empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, dass die Fläche im Zuge der FNP-Überarbeitung aus dem FNP herausgenommen wird.“

Am Beginn der Beratung bemängelte ich zuerst den 2. Teil des Vorschlages:

  • „Einbringung der Grundstücke zu den aufgerufenen Konditionen“ ist total unkonkret. Wer soll an wen zu welchem Preis verkaufen?
  • Die Drohung, die Fläche aus dem FNP zu nehmen, hatte er längst versucht. Die Eigentümer könnten sich gegen diesen Wertverlust wehren.

Herr Schmunkamp betonte für wie unbedingt notwendig er diesen 2. Teil hält.
Nach längerer Diskussion lagen mehrere Anträge auf dem Tisch, über die der Vorsitzende, Herr Golzheim, abstimmen ließ:

  • Antrag Knein (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):
    Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, das Projekt „Schmittbüchel“ zu beenden.
  • Antrag Pütz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):
    Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, die Erschließung der Grundstücke selbst durchzuführen und keinen Erschließungsauftrag an jedweden Erschließungsträger zu vergeben. Gleichzeitig macht der Ausschuss deutlich, dass eine Erschließung nur über die Stadt Nideggen erfolgt. Wenn eine Veräußerung nicht über die Stadt Nideggen erfolgt, wird in dem Bereich kein Bauland erschlossen.
  • Antrag Fritsch:
    Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, dass das weitere Verfahren zur Umsetzung des Planungsgebietes „Schmittbüchel“ mit der Firma UrbanPro durchgeführt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dies den Grundstückseigentümern abschließend mitzuteilen.

Alle wurden der Reihe nach abgelehnt. Danach verlas Herr Golzheim den seiner Meinung nach verbleibenden Antrag:
„Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, dass das weitere Verfahren zur Umsetzung des Plangebietes Schmittbüchel mit der Firma F&S durchgeführt wird.“
Er wurde mit 6 Ja-Stimmen angenommen.

Genussvoll habe ich diesen Text dann nochmals verlesen.
Genau das, was Herr Schmunkamp erreichen wollte, hatten seine Unterstützer ihm nicht geliefert!

Im nichtöffentlichen Teil versuchte Herr Schmunkamp dann vergeblich seine Felle noch zu retten. Unter dem Vorwand, der Beschluss sei für ihn zu unkonkret, verlangte er eine nachträgliche Interpretation.
Das geht so nicht. Er hätte ja Widerspruch einlegen können. Die Frist dafür ist aber abgelaufen.

Er hat keinen Beschluss um F&S oder die Eigentümer unter Druck setzen zu können!

Erwin Fritsch, 05.06.23

„Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.“
(Lk 23,34)

Unser fleißiger Rechnungsprüfungsausschuss

Am 13.06.23 wird der Rat den Jahresabschluss für den Haushalt 2020 – verspätet – bestätigen. Der Beschlussvorlage zu diesem TOP ist ein Bestätigungsvermerk des RPA (=Rechnungsprüfungsausschuss) beigefügt.

Wer den Bestätigungsvermerk liest, glaubt dort die Arbeit des fleißigen RPA zu erkennen.

Weit gefehlt!

  • Monatelang hat sich der RPA mit sich selbst und der Frage beschäftigt, wie die Prüfungstätigkeit und durch wen sie ablaufen soll.
  • Der Anlass für die Streitigkeiten: Der Wechsel zum neuen Ausschussvorsitzenden. Sein Vorgänger hatte getan, was die Verwaltung ihm vorschlug. Der Neue begann damit festzustellen, wie die konkrete Rechtsgrundlage ist und Fragen zu stellen.
  • Bürgermeister, Kämmerin und Sachgebietsleiterin reagierten gereizt. Sie empfanden es anscheinen als persönlichen Angriff.
  • Statt sich zusammenzusetzen und einen vernünftigen Kompromiss zu finden wurden gegensätzliche Meinungen wiederholt ausgetauscht.
  • Dabei wurden dann letztlich auch noch Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im 5-stelligen Bereich produziert.

Was hat der RPA selbst getan?

  • Der Auftrag zur Prüfung wurde an einen Steuerberater vergeben.
  • Ein Vortrag des Steuerberaters wurde angehört.
  • Der Prüfbericht des Steuerberaters wurde entgegengenommen.
  • Der dem RPA von der Verwaltung vorgelegte Bestätigungsvermerk wurde beschlossen.

Es wird auch nicht besser:

  • Seit über 10 Jahren ist der gleiche Steuerberater für die Stadt tätig. Man kennt sich und arbeitet gut zusammen.
  • Mit der Prüfung des nächsten Jahresabschlusses wurde er erneut beauftragt.
  • Das „eingespielte Team“ kann weiterarbeiten.
  • Same procedure as every year!

Erwin Fritsch, 04.06.23

 

Sondersitzung Windkraftplanung

Der Anlass für die Sondersitzung

Die Beratungsfirma VDH ist von der Stadt mit der Bearbeitung der FNP(=Flächennutzungsplan)-Änderung zur Windkraftplanung beauftragt. Der dort zuständige Bearbeiter informierte den Bürgermeister darüber, dass er nach seinen bisherigen Gesprächen mit der BezReg(=Bezirksregierung, zuständige Genehmigungsbehörde) klare politische Vorgaben für die weitere Arbeit brauche.
Herr Schmunkamp informierte die Ratsmitglieder und schlug ein interfraktionelles Gespräch (Verwaltung und Fraktionsvorsitzende) mit der VDH vor, ersatzweise auch eine zusätzliche Ausschusssitzung. Nicht nur wir antworteten ihm, dass Beschlüsse nicht im „Kellerkabinett“ sondern im Ausschuss zu treffen sind.

Öffentlichkeit der Beratung

In der Tagesordnung der Sondersitzung war der Tagesordnungspunkt „Windkraft“ in den nichtöffentlichen Teil eingeplant worden. Also stellte ich zu Sitzungsbeginn den Antrag:

„Der TOP 6 Windenergieplanung wird aus dem nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil verlegt.“

und begründete ihn (wörtlich):

  • Beratungen und Beschlussfassungen im Rahmen der Bauleitplanung sollen sollen und müssen prinzipiell öffentlich sein.
  • Die Beratung in der Nichtöffentlichkeit kann dazu führen, dass „vorrangige Argumente“ (z. B. Ortsteilinteressen, Wählerpotential usw.) berücksichtigt werden. Sie sollen der Öffentlichkeit verheimlicht werden und dürfen dann auch nicht in der öffentlichen Auswertung auftauchen.
  • Genau darauf zielt die Einplanung im nichtöffentlichen Teil ab:
    Zitat Mail Schütt (VDH) vom 17.05.23:
    „Bei den zur Diskussion stehenden Themen ergibt sich aus meiner Sicht ein Spannungsfeld zwischen Bürgerschutz und Rechtssicherheit. Ich sehe eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich die Politik – aus nachvollziehbaren Gründen – für eine nicht rechtssichere Variante entscheidet. Wenn das ganze dann noch in einer öffentlichen Ausschusssitzung thematisiert wird, legt man den Gegnern des Verfahrens die Argumente schon in der Sitzung in dem Mund.“
    Genau das wurde in Kurzfassung als Begründung in die Beschlussvorlage übernommen.
  • Wenn diese Vorgehensweise stattfindet und bekannt wird – und sie wird garantiert bekannt werden! – wird der FNP wegen fehlerhafter Abwägung leicht anfechtbar.
  • Wenn wir in Nichtöffentlichkeit beraten und beschließen, stellt sich nicht nur mir die Frage, was mir wichtiger ist:
    Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung dieser Beratung
    oder das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit.
  • Die Nichtöffentlichkeit hat noch einen weiteren Nachteil: Es werden Gerüchte in die Öffentlichkeit getragen. Sie sind dann für die Öffentlichkeit nicht nachprüfbar.

Grüne, FDP und Unabhängige unterstützten den Antrag.
Den anwesenden Zuhörern leuchtete die Begründung ein, der CDU nicht!
Die CDU-Fraktion hatte sich vor der Sitzung auf eine Ablehnung meines Antrags geeinigt. Die CDU-Ausschussmitglieder glaubten sich daran halten zu müssen. Herr Hambach musste als ihr Sprecher dagegen argumentieren. Sein Argument: Es könnten Namen in der Öffentlichkeit genannt werden. Das sei unzulässig.

Gegen meinen Antrag stimmten die Herren Hambach, Schröder, Waßmund und Kommer (alle CDU) und Erz (SPD).
Die Mehrheit (7 Stimmen) nahm in an.

Die Berger Bürgerinitiative

In Berg hatte sich eine BI(=Bürgerinitiative) gebildet. Ihr Ziel: Die totale Einkreisung von Berg zu verhindern.

  • Mit Mail vom 14.05.23 hatte Herr Heinz-Peter Baum als Vertreter der BI den Bürgermeister darum gebeten, die Argumente der BI mündlich im Bau- und Planungsausschuss am 23.05.23 vortragen zu dürfen.
  • Damit wollte er erreichen, dass die BI ihre Argumente den politischen Vertretern rechtzeitig, bevor Beschlüsse gefasst werden, vortragen kann.
  • Mit Mail vom 15.05.23 hatte Herr Schmunkamp dies unter Hinweis auf die Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses abgelehnt und auf dessen nächste Sitzung verwiesen.
  • Einen Vortrag in einer möglichen Sondersitzung hatte er aber in Aussicht gestellt:
    Zitat Schmunkamp:
    „Ihnen ist ja wichtig, dass die politischen Vertreter vor Beschlussfassung der Abwägung von Ihnen persönlich die Gründe erfahren. Das passiert auf jeden Fall, da dazu ein Ausschusstermin notwendig ist.“
    Beim Erstellen der Tagesordnung hatte er diese Zusage dann „vergessen“.
  • Deshalb hatten wir als Fraktion die Aufnahme des TOP „Anhörung der Berger BI“ in die Tagesordnung beantragt und vorsichtshalber dem in Geschäftsordnungsfragen unerfahrenen Ausschussvorsitzenden erklärt, dass er zur Aufnahme verpflichtet ist.

Der Vortrag der BI war dann absolut überzeugend:
Sie lieferten einen konstruktiven Beitrag zur Abwägung zwischen Bürgerinteressen und der Notwendigkeit zur Ausweisung ausreichender Flächen.

Das Beratungsergebnis

Der Vertreter der VDH erläuterte das Spannungsfeld zwischen noch gültiger Rechtslage und den zu erwartenden neuen landespolitischen Vorgaben, an denen sich die BezReg voraussichtlich orientiert.
Die BI hatte in ihrem Vortrag überzeugende Vorarbeit geleistet. Wenn man auf die Zeit verzichtet hätte, in der Fragen gestellt wurden, deren Antworten bereits in den Sitzungsunterlagen stand bzw. wenige Minuten vorher bereits beantwortet worden waren, wäre die Beratung und Beschlussfassung in 10 Minuten erledigt worden.

Dann wurde – einstimmig – beschlossen
die VDH mit der Einplanung der Flächen 1, 2, 3, 4 und 13 zu beauftragen.

Ein voller Erfolg der BI!

Erwin Fritsch, 02.06.23

Geheimnisvolle Schulverpflegung

Zur Sitzung des Schulausschusses am 25.04.23 hatten die Grünen einige Fragen zur Schulverpflegung gestellt. Der TOP wurde in den öffentlichen Teil der Tagesordnung aufgenommen. Einige Anlagen dazu landeten aber im geheimnisvollen nicht öffentlichen Teil der Sitzungsunterlagen. Der Ausschussvorsitzende, Herr Flosdorf, verlangte deshalb vom Fachbereichsleiter I, Herrn Janowski, die Verschiebung in den öffentlichen Teil der Sitzungsunterlagen.

Herr Janowski handelte in bester Schmunkamp-Tradition:

  • Wenn Fehler gemacht, dann nicht zugeben sondern Ausrede finden.
  • Wenn die Ausrede widerlegt ist, dann neue Ausrede (er)finden.

Nachdem die Geschäftsordnung nicht als Ausrede reichte, fand Herr Janowski in der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) den zwingenden Grund dafür diese Anlagen im nicht öffentlichen Teil zu belassen. Dieses alberne Spiel wollen wir nicht fortführen.

Ich habe deshalb die Links zu diesen Anlagen hier aufgenommen:

Sie können selbst überlegen ob sie nun diese Fragen beantworten können:

  • Sind die Preise der Schulverpflegung schützenswerte personenbezogene Daten,
    oder doch eher allen Interessierten sowieso bekannt?
  • Sind die Fragen an die Eltern der SEK-Schule schützenswerte personenbezogene Daten,
    oder nur ein leerer Fragebogen ohne Daten?
  • Sind die Antworten der Eltern und Kinder der Grundschulen schützenswerte personenbezogene Daten,
    oder sind es die anonymen Antworten eines Teils der Befragten?
  • Ist die Antwort eines Caterers schützenswert,
    oder richtet er sie nicht selbst auch an alle Eltern und Beteiligte?

Ist das ein Beispiel für perfektionierten Bürokratismus oder nur eine besonders alberne Ausrede?

Haushaltsplan 2023

Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss:

  • SPD und Unabhängige verzichteten auf Anträge.
  • Die Grünen meinten im Haushaltsentwurf so viele Mängel und Formfehler erkennen zu müssen, dass sie beantragten die HH-Beratung von der Tagesordnung zu nehmen und den Entwurf der Kämmerin zur Neufassung zu übergeben. Einzelanträge zur Abstellung der „Mängel“ ersparten sie sich und uns. Es wäre auch schwierig zu erklären, warum sie in den Vorjahren ähnliche „Mängel“ tolerierten.
    Ein wenig konstruktives Verhalten dem alle anderen Fraktionen nicht folgen wollten. Abgelehnt!
  • Wir haben den Verzicht auf die Erhöhung der Grundsteuer B beantragt. Sie bringt ca. 120 T€. Bei etwas vernünftigerer Handhabung des Worst-Case Prinzps (= Vorsichtshalber überhöhte Ausgabenanätze durch die Kämmerin) könnte das locker eingespart werden. Nur MfN und FDP stimmten dafür: abgelehnt.
  • Finanzielle Zuweisungen an die Fraktionen: Diese Gelder sind unnötig, weil die Aufwandsvergütungen, die Ratsmitglieder und Fraktionsvorsitzende erhalten, völlig ausreichend sind für die Aufgaben auf kommunaler Ebene. In großen Städten sind sie gerechtfertigt.
    Für den Haushalt 2022 hatte die CDU eine Halbierung beantragt und in einem Flyer stolz den Bürgern darüber berichtet. Dabei verschwiegen sie, dass sie ihren Antrag selbst zurückgezogen hatten, nachdem wir eine komplette Streichung beantragten. Das wurde damals mehrheitlich abgelehnt.
    Auch diesmal beantragten wir die Streichung. Immerhin stimmte diesmal die Hälfte der Ausschussmitglieder für unseren Antrag. Stimmengleichheit = Ablehnung. Vielleicht klappt es nächstes Jahr.
  • Die Freiwillige Feuerwehr erhält neben der satzungsgemäßen Aufwandsvergütung 8.000 € zur freien Verfügung. Unser Antrag dies in die Liste der freiwilligen Ausgaben aufzunehmen und damit festzuschreiben wurde einstimmig genehmigt.
  • Unser Antrag zur Wiedereinführung der Grünabfuhr in den Ortsteilen wurde abgelehnt.
  • Die FDP beantragte die Streichung der Maßnahme „Ertüchtigung Schulhöfe“ (Embken, Nideggen und Schmidt). Ein harter Brocken: 680.000 € auf 3 Jahre verteilt, aber eine sinnvolle Investition in Klimaschutz und pädagogische Aufwertung der Schulstandorte. Ausgerechnet im Bildungsbereich mit Sparmaßnahmen zu beginnen ist falsch. Nur die FDP stimmte dafür: abgelehnt.
  • Die FDP beantragte die Streichung der Baumaßnahme „Oktagone“ zur Unterbringung von Flüchtlingen in Rath und Ersatz durch Container. Wir haben das unterstützt. Es wurde mehrheitlich abgelehnt.
  • CDU und FDP beantragten die jährliche „Tiefenreinigung“ der 3 Kunstrasenplätze aus der Sportpauschale statt aus dem Haushalt zu finanzieren. Nach längerer Diskussion wurde einstimmig beschlossen die Hälfte (8.500 €) aus der Sportpauschale zu finanzieren.
  • Bereits 2022 wurde eine Untersuchung der Rathausorganisation beschlossen. Nun beantragten CDU und FDP dies um eine Untersuchung zur besseren Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes zu erweitern. Wie die Beratung zeigte ein nicht wirklich überlegter Antrag. Den Antragstellern waren die Problematik des Themas und die Bemühungen zur Verbesserung durch die KDVZ (von der wir in allen DV-Anwendungen abhängig sind) offensichtlich nicht ausreichend bekannt. Nun soll ein Vertreter der KDVZ die Politiker aufklären. Für aufmerksame Leser der regelmäßigen Tätigkeitsberichte der KDVZ eher nicht notwendig.
  • Im Haushalt sind 4.000 € für Ausgaben der „Gesundheitslotsen“ eingeplant. CDU und FDP beantragten dies zu streichen und dafür Martins-Weckmänner für alle Schüler zu finanzieren. Der Ausschuss beschloss: 1.500 € für die Weckmänner, der Rest für die Gesundheitslotsen.
  • CDU und FDP beantragten 50.000 € zur außertariflichen Vergütung für Fachkräfte der Verwaltung einzuplanen. Diese sollen nun dem Mittelansatz für LOB (= leistungsorientierte Bezahlung) erhöhen und Anreize zur Bewerbung bei der Stadtverwaltung bilden. Das wurde einstimmig angenommen.
  • CDU und FDP beantragten das Projekt „Verkehrsanalyse“ um ein Jahr nach 2024 zu verschieben. Da die Fördermittel dafür längst beantragt sind und das Ergebnis für weitere Fördermöglichkeiten Voraussetzung ist konnte es nur mehrheitlich abgelehnt werden.
  • Im SD-Net nachlesbar.

Die ungelösten Probleme:

  • Die Kämmerin wird weiterhin die Planung mit übertriebener Anwendung des Word-Case-Prinzip, also z.T. völlig übertriebenen Ausgabenansätzen erstellen. Damit ist sie immer auf der sicheren Seite. Der HH-Abschluss wird positiv werden. Der Bürger meint: Der Rat erhöht die Grundsteuer – Bürgermeister und Kämmerin wirtschaften sparsam!
  • Mit dem CUIG (Corona-Ukraine-Isolierung-Gesetz) hat die Landesregierung die Finanznot der Kommunen, die sich aus Corona- und Ukraineflüchtlings-Folgen ergeben nur scheinbar gelöst: Die Ausgaben werden in einen „Nebenhaushalt“ gesteckt und belasten den normalen Haushalt nicht. Allerdings sind sie dann ab 2026 50 Jahre lang auszugleichen. So weit möchten amtierende Politiker nicht ernsthaft denken.
  • Kreis- und Jugendamtsumlage steigen regelmäßig. Von 9.670.540 € in 2022 auf 10.692.121 € in 2023.
    Genau so regelmäßig läuft die Standardroutine bei jedem neuen Kreis-Haushalts-Plan: Die Bürgermeister der Kommunen rotten sich zusammen und verfassen länglichste Stellungnahmen. Die Kreistagsmitglieder aus den gleichen Kommunen sind tief beeindruckt und stimmen dem Plan unverändert zu.
  • Die Personalkosten (einschließlich Versorgungszahlungen) steigen permanent. Von 5.377.425 € in 2022 auf 5.970.898 € in 2023. D.h. jeder Einwohner zahlt jährlich ca. 595 € für die Verwaltung der Stadt. Der Stellenumfang steigt jährlich, ebenso der Raumbedarf (Außenstelle Bauamt in Schmidt).
    Die Ursachen liegen in der wachsenden Zahl von Vorschriften und gesetzlichen Regelungen, die von den Verwaltungen zu beachten sind.
    Um diese Personalkostensteigerung zu bremsen gibt es wenige realistische Möglichkeiten.
    Die Abschichtung von Aufgaben an den Kreis hat ihre Tücken. Z.B. die Abgabe der KiTa-Trägerschaft an den Kreis führt zur Steigerung der Jugendamtszulage.
    Die interkommunale Zusammenarbeit in vielen Aufgabenbereichen könnte die Lösung sein. Wäre da nicht das verständliche Verhalten der „Rathausfürsten“: Sie wollen in ihrem Haus das alleinige Sagen haben. Nachdem sie endlich den „Arbeitskreis Interkommunale Zusammenarbeit“ gebildet hatten schlief nach dem 2. Arbeitstreffen in 2017 die Sache weitgehend ein.
  • Die Überlastung der Verwaltung ist die Standardbegründung, wenn es nicht weitergeht. Die CDU hatte deshalb 2022 die Untersuchung der Rathausorganisation beantragt. Wir sind nicht davon überzeugt, dass die dafür angesetzten 100.000 € uns wirklich weiterhelfen.
    Das eigentliche Problem ist das Führungsverhalten des Bürgermeisters.
    Dazu Zitat aus dem CDU-Flyer:
    „Statt angefangene Projekte zielstrebig zum Ende zu führen wendet er sich immer mehr Themen zu und verzettelt sich dabei voll und ganz.“ 

Wenigstens das bleibt uns erspart:

  • Angeregt von einem einzelnen Bürger begab sich Herr Schmunkamp auf den Städte-Partnerschafts-Trip. Er knüpfte Kontakte mit einem Sardischen Bürgermeister, entwarf mit ihm einen gemeinsamen Letter of Intent und legte fest welche Mitarbeitergruppen tätig werden sollten. Dann erst überraschte er den zuständigen Ausschuss. Der reagierte verdutzt und vertagte sich. Nach Wiedervorlage lehnte der Ausschuss ab. Es gibt wichtigere Aufgaben in Nideggen.
  • Ähnlich misslang der Versuch Nideggen zum zertifizierten „Erholungsort“ zu machen. Nachdem im 2. Anlauf die Verwaltung sich veranlasst sah die zusätzlichen Kosten (7.510 € jährlich wegen Anhebung Bürgermeisterbesoldung auf B4) zu verraten wurde auch dieses Projekt beerdigt.

Erwin Fritsch, 26.03.23

Wind-an-Land-Gesetz

Der Bund hat im Sommer 2022 das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) verabschiedet, das am 01.02.2023 in Kraft getreten ist. Mit diesem Artikelgesetz sind unter anderem das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eingeführt und das Baugesetzbuch (BauGB), das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie das EEG geändert worden.

Verbindliche Zielsetzung

Nach § 3 Abs. 1 WindBG sind in NRW bis Ende 2027 mindestens 1,1 % (= 37.500 Hektar) und bis Ende 2032 dann 1,8 % der Landesfläche für WEA in Städten und Gemeinden nutzen.

Neuer Einschnitt in die kommunale Selbstverwaltung

Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die nötigen Flächen nicht wie bisher über die kommunale Bauleitplanung, sondern über die Regionalplanung festzulegen. Diese Möglichkeit ist durch § 3 Abs. 2 WindBG eröffnet.

D.h.:
Nicht mehr die Städte und Gemeinden werden in Flächennutzngsplänen (FNP) sondern die 5 Bezirksregierungen (BetReg) und der Regionalverband Ruhr in ihren jeweiligen Regionalplänen oder neuen Teil-Regionalplänen für Erneuerbare Energien die Vorranggebiete festlegen.

Dazu müssen für alle Planungsregionen Flächenwerte vorgegeben werden, die in der Summe die 1,1 beziehungsweise 1,8 %der Landesfläche bilden. Empfehlungen für die Flächenwerte der einzelnen Planungsregionen wird zeitnah die Windpotenzialstudie
liefern, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zurzeit aktualisiert.
Diese werden dann im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) verbindlich festgelegt. Während dieser Schritt gemäß § 3 Abs. 3 WindBG bis zum 31.  Mai 2024 erfolgt sein muss, gibt § 3 Abs. 1 WindBG für die Erreichung des ersten Teilziels – der räumlichen Festlegung von Windenergiebereichen auf 1,1 Prozent der Landesfläche – Zeit bis zum 31. Dezember 2027.

Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz

Die Errichtung und der Betrieb von WEA liegen nunmehr „im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit“. Auch Landschaftsschutzgebiete dürfen zukünftig in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden. Schutzmaßnahmen zugunsten von betroffenen Arten unterliegen einer Zumutbarkeitsschwelle. Als Ausgleich für diese Einschränkungen wird es zukünftig nationale Artenhilfsprogramme geben, die das Bundesamt für Naturschutz betreut. Die Anlagenbetreiber müssen zur Finanzierung beitragen.

Übergangsvorschrift

Nach der Übergangsvorschrift des § 245 e Abs. 1 BauGB ist eine Konzentrationszonenplanung noch bis zum 1. Februar 2024 möglich. Entsprechende Planungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sein, damit sie die beabsichtigte Ausschlusswirkung entfalten. Die Ausschlusswirkung aller am 1. Februar 2024 bestehenden Konzentrationszonen bleibt bis zum Erreichen des ersten Flächenziels in NRW bestehen, endet aber spätestens am 31. Dezember 2027, wenn bis dahin nicht auf 1,1 % der Landesfläche Windenergiegebiete in den Regionalplänen ausgewiesen sind.

D.h. für Nideggen:

Nur wenn die sich z.Zt. in Arbeit befindliche Änderung des FNP zu eimem vor dem 01.02.2024 von der BezReg genehmigten FNP führt, werden die darin festgelegten Konzentrationszonen Ausschlusswirkung für WKA im übrigen Stadtgebiet haben. Ob das gelingt ist zumindest zweifelhaft.

Erwin Fritsch, 01.02.23

Gegenseitige Schuldzuweisungen

Nach Eingang der Sitzungsunterlagen für den 29.11.22 waren Viele über die Formulierungen im Vertragsentwurf entsetzt. Wir teilten dies dem Bürgermeister und den anderen Ausschussmitgliedern mit (Anlage).

Der wesentliche Abschnitt:

„Von Mitarbeitern des WVER und der Stadt erwarten wir rechtsstaatliches diskriminierungsfreies Handeln. In der Sachverhaltsschilderung der MVL-102/2022 wird nur Erbpacht als „problematisch“ gesehen.
Die Diskriminierung wird also toleriert oder Mangels Sensibilität nicht erkannt.“

In der Sitzung bezeichnete der Bürgermeister das Schreiben als „Frechheit“ und meinte sich schützend vor seine Mitarbeiter stellen zu müssen. Das war so nicht notwendig: Nur er hat mit dem WVER verhandelt.
Er selbst hatte diesen unerträglichen Unfug mit angerichtet!

Wir sollten aus unserer Geschichte gelernt haben: Wenn gegen pauschale Ausgrenzungen von Personengruppen nicht rechtzeitig eingeschritten wird, ist dieses Nichtstun höchst gefährlich.
Jeder beim Verband und der Stadt, der den Vertragsentwurf gesehen hat, hätte sofort STOP sagen müssen. Der Entwurf hätte jedenfalls so niemals in den Sitzungsunterlagen auftauchen dürfen. Der Vorwurf mangelnder Sensibilität (= eine möglichst freundliche Umschreibung von „saudumm“) trifft Jeden, der vom Vertragsentwurf Kenntnis hatte und nicht reagierte.

Im Verlauf der Diskussion kritisierte kein einziges Ausschussmitglied unser Schreiben. Herrn Schmunkamp gelang es aber die Verwaltungsspitze des WVER als allein Schuldigen an dem Eklat darzustellen. Er erhielt den Auftrag „den Vertrag mit klarer inhaltlicher Ablehnung an den WVER zurückzusenden und die ausgesprochene Verwunderung deutlich zu machen, dass dies für eine öffentliche Körperschaft unerhört sei.“

Der Verbandsvorsitzende sieht das nun anders:
„Der Verband hat in den letzten Jahren bewiesen, dass er weltoffen sei, sich für Diversität einsetze und keinerlei Ausgrenzungen betreibe oder dulde. Der Vertragsentwurf habe schlicht den Wunsch der Stadt wiedergegeben.“

Erwin Fritsch, 10.12.22

Keine Gebührenerhöhung just for fun

Die EU hatte eine Richtlinie erlassen nach der von jPöR (juristischen Personen öffentlichen Rechts, z.B. Gemeinden und Landkreise) verlangt wird in bestimmten Fällen Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) zu verlangen. Das sollte überall dort fällig werden wo die jPüR in möglicher Konkurrenz zur Privatwirtschaft tätig wird.
(Die Einzelheiten sind etwas komplizierter, aber als Faustregel gilt das.)
In Berlin hielt sich die Begeisterung in Grenzen: Zwar wurde das UStG (Umsatzsteuergesetz) geändert, aber gleichzeitig eine „Optionsfrist“ von 2 Jahren eingeräumt. D.h. die jPöR konnten durch einfache Erklärung an das Finanzamt die Optionsfrist nutzen und hatte damit 2 Jahre Zeit zur Umsetzung.

Nideggen gab diese Erklärung am 02.11.2016 ab. Seit dem hat der Bund regelmäßig rechtzeitig vor Fristablauf die Optionsfrist um 2 Jahre verlängert. In 2022 war das nicht der Fall. Der Rat erhöhte deshalb am 27.09.22 z.B. die Parkgebühren mit Wirkung vom 01.01.23. Danach – am 16.10.22 – wurden die Kommunen darüber informiert, dass nun doch noch mit einer erneuten Fristverlängerung zu rechnen ist. Bei den Mitarbeitern in der Finanzbuchhaltung löste diese kurzfristige Entwicklung „Unmut“ aus.

Längst überfällige und dann kurzfristige Entscheidungen der Bundesregierung sollten eigentlich nach Gaspreisbremse usw. nicht mehr allzu sehr überraschen.
Jedenfalls wurde dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen dem Rat die Rücknahme der Optionserklärung vorzuschlagen.

Die Folgen wären:

  • Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung könnten ihre Vorarbeiten endlich umsetzen und auf ihre Leistungen zu Recht stolz sein.
  • Die Gebührenpflichtigen zahlen in bestimmten Fällen zusätzlich USt.
  • Die Stadt nimmt die USt ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Dass dies kein echter Gewinn für Nideggen sein kann, war allen Fraktionen klar. Nach dem Motto „Keine Gebührenerhöhung just for fun“ (O-Ton Lothar Pörtner, Unabhängige) lehnten sie die Rücknahme der Optionen ab.

Die Folge:
In der Ratssitzung 13.12.22 werden die bisherigen Gebührenerhöhungen, soweit sie durch die USt bedingt sind, zurückgenommen.
Das gilt, wenn die Rechtslage bis dahin wie erwartet geändert wird.

Erwin Fritsch, 01.12.22